Um die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion zu fördern sowie Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung zu schützen und um Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse zu informieren, hat die EU seit 1992 drei Siegel für den geografischen Herkunftsschutz eingeführt:

die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), die garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) und die geschützte geographische Angabe (g.g.A.).

Lernen Sie uns kennen

Die Fördergemeinschaft Baden-Württemberg